Aktuell

Ab 1. Januar 2021 gilt das neue Krankenkassenwahlrecht

Vom neuen Jahr an wird es einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Denn ab 1. Januar 2020 führt jedes neue Versicherungsverhältnis – also zum Beispiel ein Jobwechsel – zu einem neuen Krankenkassenwahlrecht.

Für das Handwerk und für die IKK classic ist das eine gute Nachricht. Denn jetzt können sich alle Handwerker und Handwerkerinnen, die eine neue Stelle in einem anderen Betrieb annehmen, sofort in ihrer eigenen Handwerkerkasse IKK classic versichern – ohne eine Bindefrist an die bisherige Krankenkasse. Sie müssen sich auch nicht mehr um die Kündigung bei der alten Kasse kümmern. Das erledigen wir dann.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich zum Thema „Krankenkassenwahlrecht“ und Infoblatt für „Firmenkunden“.

In unseren Online-Seminaren erfahren Sie mehr über das neue Krankenkassenwahlrecht wie auch zu weiteren Themen zum Jahreswechsel unter https://ikk-classic.de/fk/sf/seminare

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