Aktuell

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist nun in Kraft getreten.

In seiner Sondersitzung hat der Bundesrat gestern die Änderung gebilligt, der Bundespräsident hat unterschrieben und die Änderung wurde bereits gestern veröffentlicht. Sie ist damit heute schon in Kraft getreten. Nach Aussage des SWR wird die Landesregierung das Gesetz „eins zu eins“ umsetzen. Die CoronaVO soll im Laufe des heutigen Tages geändert und veröffentlicht werden. Die Bundes-Notbremse greift dann ab 24.04.2021.

Hier die Übersicht des SWR zu den Maßnahmen der Notbremse:

„Wenn ein Stadt- oder Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Corona-Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag bundesweit einheitliche Maßnahmen:
http://bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html#c21101

Ein Überblick:
– Private Kontakte: Ein Haushalt darf mit maximal einer weiteren Person zusammenkommen, insgesamt sind jedoch nur 5 Personen erlaubt (Kinder bis 14 Jahren ausgenommen)
– Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr; bis 24 Uhr ist es aber erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen
– Schule: Wechselunterricht und zwei Mal die Woche Corona-Tests (bei Izidenz ab 165 wieder Homeschooling, Kitas geschlossen)
– Einzelhandel wie Supermärkte: Begrenzte Kundenzahl je nach Größe
– Sonstiger Einzelhandel: Bei Inzidenz bis 150 ist „Click & Meet“ mit negativem Test und Schutzmaske erlaubt
– Sport: Im Freien maximal zwei Personen beziehungsweise Personen aus eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport (5) für Kinder bis 14 Jahren
– Kultur und Freizeit: geschlossen
– Dienstleistungen: Medizinische Dienstleistungen, Friseure sowie Fußpflege (beides nur mit Test) erlaubt, tragen von FFP2-Maske vorgeschrieben
– Gastronomie: geschlossen – nur Abholung und Lieferdienste gestattet
– Homeoffice: Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist

Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 oder 165, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.

 

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