Corona Soforthilfe:
Viele Friseurbetriebe können aufatmen. Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Corona-Soforthilfeausgleichsgesetz verabschiedet.
Nun ist es amtlich: Der von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesvorschlag zur Abwicklung der Corona Soforthilfe-Rückzahlungen an die betroffenen Betriebe wurde von den Landtagsabgeordneten verabschiedet. Alle Antragsfälle zur Corona-Soforthilfe, die auf Grundlage der Richtlinie von Mitte März 2020 gestellt wurden (vor dem 8. April 2020), sind berücksichtigt. Auch diejenigen Betriebe werden einbezogen, die nicht geklagt haben und den nachträglichen Corona-Soforthilfe Rückzahlungsaufforderungen der landeseigenen L-Bank Folge geleistet haben.
„Dieses Dilemma hat nun ein gutes Ende, für unser baden-württembergisches Friseurhandwerk und darüber hinaus. Es liegt einmal mehr klar auf der Hand: Ohne die Einflussnahme unserer handwerkspolitischen Netzwerke wären wir nicht so weit gekommen. Das baden-württembergische Friseurinnungswesen hat bewiesen, dass es für das Friseurhandwerk im Land unverzichtbar ist,“ meint Landesvorsitzender Dirk Reisacher aus Biberach überzeugt.
Die Unternehmer und Unternehmerinnen des Friseurhandwerks sind vielen wettbewerbsverzerrenden Gegebenheiten ausgesetzt, die den finanziellen Spielraum eines soliden Friseursalons immer weiter verengen. Umsatzsteuerbefreite Soloselbstständige, unseriöse Barbershops, Nachwuchskräftemangel und die überbordende Bürokratie zwingen so manche Friseurbetriebe zum Aufgeben. Die nun an die Betroffenen zurückfließenden Gelder sichern den Erhalt von meistergeführten Friseurfachbetrieben, die ausbilden und nicht ausbeuten.
„Die direkte Zusammenarbeit mit der Landespolitik und den Ministerien ist notwendig für alle Friseurbetriebe und letztendlich gewinnbringend. Friseurbetriebe müssen in den 40 baden-württembergischen Friseurinnungen Mitglied werden, um diesen Arbeitgeberverband wirkungsvoll voranzubringen,“ so Landesgeschäftsführer Matthias Moser.