Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01. mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Die KfW hat darüber auch öffentlich informiert.
Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis 24. Januar sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen.
Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW zügig entscheiden.
Mehr hierzu lesen Sie bitte unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
Aber:
Nach dem Stopp für KfW-Förderungen für energetische Sanierung und Effizienzhäuser durch das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und dem dadurch verbundenen Ausfall der Mittel im Baustandard KfW 55 hat die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen angekündigt, den Ausfall zumindest dieser Mittel kurzfristig kompensieren zu wollen. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Peter Haas:
„Mit dem vorzeitigen Stopp der KfW-Förderungen gefährdet der Bund nicht nur die Finanzierung unzähliger Bauprojekte, er schadet damit auch den Klimaschutzzielen. Für das Bauhandwerk als direkten Umsetzer der Maßnahmen ist das ebenfalls eine dramatische Nachricht. Sowohl Kunden als auch Handwerksbetrieben wird damit Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsmöglichkeit genommen.
Dankbar sind wir daher für die gestrige Ankündigung von Ministerin Razavi, den Ausfall der KFW-55-Fördermittel über das Landeswohnraumprogramm kompensieren zu wollen – sollte die Bundesregierung nicht doch noch zur Einsicht kommen. Das wäre für viele Bauherren in Baden-Württemberg eine enorme Erleichterung. Bei Anträgen, die ab 1. Februar im Rahmen des Wohnraumförderprogramms für die Bereiche „Sozialer Mietwohnungsbau“ und „selbstgenutztes Eigentum“ gestellt werden, könnte dann die Lücke durch die weggefallene KfW-Förderung geschlossen werden.
Da dies aber keine Dauerlösung sein kann, unterstützen wir die Bestrebungen von Ministerin Razavi, sich als aktuelle Vorsitzende der Bauministerkonferenz beim Bund für eine rasche Neuregelung einzusetzen.“
Quelle: Pressemitteilung BWHT v. 26.01.2022
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