Der Förderzeitraum der Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus im Rahmen des Bundesprogramms “Ausbildungsplätze sichern” wurde um ein Jahr verlängert, die Förderhöhe wurde verdoppelt und die Zugangsvoraussetzungen erleichtert. Am 23. März 2021 wurden die Änderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten.
Wer kann beantragen?
Die Ausbildungsprämie fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge abschließen, wie im Durchschnitt der drei Vorjahre.
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus, wenn Sie die Anzahl der Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie zusätzliche Ausbildungsverträge abschließen.
Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Berufsausbildungen, die im Betrieb fortgesetzt werden (sogenannte Ausbildungswechsler), können mit den oben genannten Prämien bezuschusst werden – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Beide Zuschüsse, Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus, werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
Voraussetzungen
Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien:
– Zahlung von Kurzarbeitergeld:
Dem Betrieb wurde seit Januar 2020 wenigstens für einen Zeitraum, der vor dem Ausbildungsbeginn liegt, von der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld gezahlt.
– Umsatzrückgang:
Der Umsatz Ihres Betriebes ist seit April 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 entweder in 2 aufeinanderfolgenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen.
Bei einem Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 genügt ein Einbruch des Umsatzes seit April 2020 in mindestens einem, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat um 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019.
Einschränkung
Ausbildungen werden nicht bezuschusst, wenn die Auszubildenden Ehegatten oder Verwandte ersten Grades der Betriebsinhaberin oder des -inhabers sind. Jedoch werden diese Ausbildungsverhältnisse bei der Berechnung der Anzahl der Ausbildungsplätze berücksichtigt.
Frist für den Antrag
Stellen Sie den Antrag spätestens 3 Monate nachdem die Probezeit des begründeten Ausbildungsverhältnisses erfolgreich abgeschlossen wurde.
Höhe der Ausbildungsprämie (plus)
Die konkrete Höhe der Förderung hängt davon ab, wann die Ausbildung begann oder beginnt.
Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 24. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 begonnen haben, beträgt die Ausbildungsprämie 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsprämie plus 3.000 Euro. Förderberechtigt für diesen Zeitraum sind Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten
Begann oder beginnt die Ausbildung ab dem 1. Juni 2021, erhöht sich die Förderung durch die Ausbildungsprämie auf 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag, die der Ausbildungsprämie plus auf 6.000 Euro. Ab diesem Zeitpunkt können auch Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten die entsprechenden Förderungen beantragen.
Weitere Einzelheiten sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier:
www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie