Aktuell

Präsenzunterricht der Kreishandwerkerschaft weiterhin stark eingeschränkt!

Für alle Teilnehmenden haben wir hier die wichtigsten Infos zusammengefasst:
Am 19.01.2021 haben Bund und Länder entschieden, die bundesweiten Einschränkungen im Wesentlichen bis 14. Februar zu verlängern. Dies besagt, dass Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen voraussichtlich bis zum 14. Februar 2021 geschlossen bleiben. Wir schließen uns dieser Entscheidung an und werden den Unterrichtsbetrieb in Präsenz bis auf Weiteres einstellen.

Ausgenommen davon sind:
– ÜBA-Kurse und Weiterbildungen, deren Teilnehmende kurz vor der Abschlussprüfung stehen
– Prüfungen

Was bedeutet das für Sie in der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA)
– Die überbetriebliche Ausbildung in unseren Werkstätten findet aktuell nur für die Teilnehmenden, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, statt.
– Für alle anderen ÜBA-Teilnehmende besteht Anwesenheitspflicht im Ausbildungsbetrieb.

Was bedeutet das für Sie bei Weiterbildungen
– Alle Präsenztermine für Teilnehmende von laufenden Meistervorbereitungskursen entfallen ebenfalls und werden durch Onlineunterricht ersetzt.
– Für prüfungsrelevante Weiterbildungen sind Sonderregelungen unter Berücksichtigung der Hygienerichtlinien möglich.

Was bedeutet das für Prüfungen in unserem Kammerbezirk?
– Alle angesetzten Prüfungstermine finden ohne Einschränkungen statt. Über Änderungen werden alle Teilnehmende bzw. Ausbildungsbetriebe informiert.
– Zusätzlich gilt für den Teil 1 von Ausbildungsprüfungen und den praktischen Teil der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung: Setzen Sie sich im Bedarfsfall bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Einladungsschreiben.

So erreichen Sie uns:
Für weitere Informationen zu überbetrieblichen Lehrgängen, gebuchten Kursen und Weiterbildungen sowie Prüfungen, wenden Sie sich bitte an Frau Kammerer (07351 509233) und Frau Schuhwerk (07351 509238)

Die aktuellen Verhaltens- und Hygieneregeln finden Sie in unserem Downloadbereich

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